§ 10 VersVermV

Zugang

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Die Angaben nach § 8 Satz 1 Nummer 2 und 8 dürfen nicht automatisiert abgerufen werden. Die Registerbehörde darf zu diesen Angaben nur den in § 11a Absatz 7 der Gewerbeordnung genannten Behörden Auskunft erteilen.

Suchhilfen: Zugang zu Behördendaten, Datenabruf verbieten, Informationszugang Behörden, Datenabfrage ohne Automatisierung, hördendaten, bieten, hörden