§ 2 VersMedV – Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“

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Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung* als deren Bestandteil festgelegt.

Fußnoten

Die Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VersMedV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.9.2025 I Nr. 228

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026