§ 42 VersAusglG

Bewertung nach Billigkeit

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Führt weder die unmittelbare Bewertung noch die zeitratierliche Bewertung zu einem Ergebnis, das dem Grundsatz der Halbteilung entspricht, so ist der Wert nach billigem Ermessen zu ermitteln.

Suchhilfen: Wert nach Billigkeit ermitteln, Billige Bewertung, Ermittlung des Versicherungswerts, Bewertung nach billigem Ermessen, Versicherungswert bestimmen, Halbteilung nicht möglich, wertung, mittlung, messen, stimmen