Inhaltsübersicht VerpackG
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Inverkehrbringen von
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme und Verwertung
Abschnitt 4
Systeme
Abschnitt 5
Zentrale Stelle
- § 24
- Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung
- § 25
- Finanzierung
- § 26
- Aufgaben
- § 27
- Registrierung von Sachverständigen und sonstigen Prüfern
- § 28
- Organisation
- § 29
- Aufsicht und Finanzkontrolle
- § 30
- Teilweiser Ausschluss des Wiederspruchsverfahrens und der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage; Widerspruchsbehörde
Abschnitt 6
Getränkeverpackungen
Abschnitt 7
Minderung des
Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
Verbrauchs bestimmter Einwegverpackungen
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
| Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) | Verpackungskriterien und -beispiele |
| Anlage 2 (zu § 3 Absatz 7) | Schadstoffhaltige Füllgüter im Sinne von § 3 Absatz 7 |
| Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2) | Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Kunststoffkästen und -paletten gilt |
| Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4) | Anforderungen, unter denen der in § 5 Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen gilt |
| Anlage 5 (zu § 6) | Kennzeichnung von Verpackungen |