§ 3 VermittVergV

Übergangsregelung

📖

Vereinbarungen, die in der Zeit vom 27. März 2002 bis zum Tag der Verkündung dieser Verordnung abgeschlossen werden und eine Vergütung vorsehen, die nach § 296 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zulässig ist, bleiben auch dann wirksam, wenn die Vergütung die nach dieser Verordnung zulässige Höhe übersteigt.

Suchhilfen: Vermittlungsprovision Übergangsregelung, Vergütung über zulässiger Höhe, Vertragliche Vergütung SGB III, Übergangsfrist Vermittlungsvergütung, Vereinbarung vor Inkrafttreten, Vergütungsgrenze überschreiten, Vergütungsregelung bei Übergang, gangsregelung, gütung, mittlungsvergütung, einbarung, schreiten, gütungsregelung