§ 46 VerlG
(1) Erscheint der Beitrag in einer Zeitung, so kann der Verfasser Freiexemplare nicht verlangen.
(2) Der Verleger ist nicht verpflichtet, dem Verfasser Abzüge zum Buchhändlerpreise zu überlassen.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte VerlG, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 22.3.2002 I 1155
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026