§ 17 VerkSiG

Vorsorge

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Der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände haben die personellen, organisatorischen und materiellen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahmen zu schaffen, die für die in § 1 genannten Zwecke erforderlich sind.

Suchhilfen: Vorsorgemaßnahmen, Prävention, Sicherheitsvorkehrungen, Risikomanagement, Organisationspflicht, Personelle Voraussetzungen, Materielle Voraussetzungen, sorgemaßnahmen, aussetzungen