§ 1 VergoldAusbV – Anwendungsbereich ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Vergolder/Vergolderin nach der Handwerksordnung. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013