Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch für die Kalenderjahre 2023 bis 2026

Vergabemindestentgeltverordnung 2023

VergMindV 2023 · Ausfertigung: 24. Januar 2023 · 8 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 6 am 31.12.2026 außer Kraft

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