§ 1 VereinsG

Vereinsfreiheit

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(1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit).

(2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden.

Suchhilfen: Verein gründen, Vereinsrecht, Vereinsmitglieder Rechte, Vereinsverbote, Vereinsaufsicht, Vereinsorganisation, Vereinsinterne Satzung