§ 14 VDuG
Abhilfeklage
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Mit der Abhilfeklage begehrt die klageberechtigte Stelle die Verurteilung des Unternehmers zu einer Leistung an die betroffenen Verbraucher. Als Leistung kann auch die Zahlung eines kollektiven Gesamtbetrags begehrt werden.
Suchhilfen: Verbraucherschutzklage, Unternehmerleistung verlangen, Kollektiver Betrag zahlen, Verbraucherklage gegen Unternehmer, Leistungspflicht des Unternehmers, Verbraucherrechte durch Klage, nehmerleistung, langen