§ 176 VAG

Mitgliedschaft

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Die Satzung soll Bestimmungen über den Beginn der Mitgliedschaft enthalten. Mitglied kann nur werden, wer ein Versicherungsverhältnis mit dem Verein begründet. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, endet die Mitgliedschaft, wenn das Versicherungsverhältnis aufhört.

Suchhilfen: Mitglied werden, Mitgliedschaft beginnen, Versicherungsverhältnis Voraussetzung, Austritt bei Versicherungsende, Versicherungsbeendigung Folgen, Mitgliedschaftsende, Versicherungsbindung Mitglied, ginnen, aussetzung, sicherungsbeendigung, sicherungsbindung