§ 119 VAG
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten
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Die Versicherungsunternehmen haben die Ursachen und Quellen von Gewinnen und Verlusten jedes Hauptgeschäftsbereichs mindestens einmal jährlich zu untersuchen. Dabei prüfen sie, wie die im internen Modell gewählte Risikokategorisierung die Ursachen und Quellen der Gewinne und Verluste erklärt. Die Risikokategorisierung und die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten müssen das Risikoprofil der Versicherungsunternehmen widerspiegeln.
Fußnoten
(+++ § 119: Zur Anwendung vgl. § 112 Abs. 2 Satz 1 +++)
Suchhilfen: Gewinne zuordnen, Verluste zuordnen, Risikokategorisierung prüfen, Gewinn‑Verlust‑Analyse, Versicherungs‑Risikoprofil, Jährliche Gewinn‑Verlust‑Ermittlung, Ursachen von Gewinnen untersuchen, Verlustquellen analysieren, ordnen, suchen, lustquellen, alysieren