Anlage 4 UVSV – (zu § 3 Absatz 3 Satz 2; § 8 Absatz 1 Satz 2) Geräte- und Betriebsbuch
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1420 - 1422)
Als Basis für die strahlenphysikalischen Angaben/Messwerte sind folgende Dokumente heranzuziehen: DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27), Ausgabe April 2009 und DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (beide über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt).
Gerätebuch
Das Gerätebuch ist vom Betreiber auszufüllen.
Optisch wirksame Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes
Erythemwirksame Bestrahlungsstärke
| Erythemwirksame Bestrahlung in Jm-2 | Höchstbestrahlungsdauer in Minuten | |
| Erste Bestrahlung ungebräunter Haut | 100 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 150 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 200 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 250 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 300 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 350 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 400 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 450 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 500 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 550 | |
| Bestrahlungsstufe im Dosierungsplan | 600 | |
| Zwangsabschaltung | 800 |
| Notabschaltung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 UVSV ist vorhanden | □ ja | □ nein |
| Geräteaufschriften nach § 7 Absatz 2 UVSV sind vorhanden | □ ja | □ nein |
Zeitschaltuhr oder Steuerungsgerät
Wartungsintervall
Für die Richtigkeit der vorstehenden Angaben
Betriebsbuch
Der Teil „Betriebsbuch“ des Geräte- und Betriebsbuches ist vom Betreiber oder durch von ihm Bevollmächtigte (Wartungsfirma etc.) zu führen und vom Betreiber zu bestätigen. Im Betriebsbuch sind alle Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Lampen- und Filterwechsel, sonstige zum sicheren Betrieb eines UV-Bestrahlungsgerätes notwendigen Arbeiten und betriebseigene Prüfungen einschließlich der zugehörigen Zertifikate und Erklärungen zu dokumentieren.
Qualifiziertes Fachpersonal nach § 4 Absatz 4 UVSV
Eine Kopie der Teilnahmebescheinigung ist dem Betriebsbuch beizufügen.
Informationen und Schutzbrillen
| Hinweise nach § 7 Absatz 1 UVSV sind vorhanden | □ ja | □ nein |
| Schutzbrillen nach § 3 Absatz 2 UVSV sind vorhanden | □ ja | □ nein |
| Datum | Art der Reparatur |
Wartungsprotokoll
Anweisungen zur wiederkehrenden Wartung
Der Zustand und die Funktion (insbesondere der Sicherheitseinrichtungen) des UV-Bestrahlungsgerätes sind durch bevollmächtigtes Personal, das Fachkunde in Wartungsarbeiten besitzt, zu prüfen. Grundlage der Prüfung ist die Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers, die bei der Übernahme übergeben wurde.
| Zwangsabschaltung auf Funktion geprüft | □ ja | □ nein |
| Notabschaltung auf Funktion geprüft | □ ja | □ nein |
| Folgende Mängel sind zu beheben | Ausgewechselte Bauteile | Mängel behoben durch | Mängel behoben am |
| Das UV-Bestrahlungsgerät | □ ist zur weiteren Verwendung geeignet. |
| □ darf nicht in Betrieb genommen werden. |
Wechsel optischer Bauteile (Lampen, Filter etc.)
| Optische Bauteile des UV-Bestrahlungsgerätes wurden gewechselt und geprüft | □ ja | □ nein |
| Optisches Bauteil | Ersetzt durch | Äquivalenzbescheinigung* (ja/nein) | Datum | Name | Unterschrift |
.......................................................................... ...........................
Sie sind nicht gleichartig mit den Original-Bauteilen. Durch den Austausch mit nicht gleichartigen Bauteilen ergeben sich folgende Änderungen der Eigenschaften des UV-Bestrahlungsgerätes:
.......................................................................... ..............................
Die Anforderungen an die Bestrahlungsstärke nach § 3 UVSV werden erfüllt. Unter Umständen sind eine spektrale Neuvermessung des UV-Bestrahlungsgerätes nach DIN 5050-1, Ausgabe Januar 2010 (über die VDE Verlag GmbH oder die Beuth Verlag GmbH, beide Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt), und eine Aktualisierung des Kapitels „Gerätebuch“ des Geräte- und Betriebsbuches notwendig.
(Bestätigung des Betreibers durch entsprechenden Herstellernachweis)
Das Wartungsprotokoll ist vom Betreiber und von der Person zu unterzeichnen, die von ihm mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragt ist.
Betreiber
Die mit den Wartungsarbeiten und betriebseigenen Prüfungen beauftragte Person
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- Die Angaben im Geräte- und Betriebsbuch müssen mit den Angaben auf dem Herstellerschild, der Konformitätsbescheinigung und den Auftragsdokumenten (Auftragsbestätigung, Leistungsdaten, Lieferschein) übereinstimmen.
- –
- Zusätzliche Einrichtungen und Angaben, die in den Spalten nicht untergebracht werden können, sind als Bemerkungen, z. B. als Fußnoten, einzutragen.
- –
- Bei Verwendung von EDV-Ausdrucken ist der Inhalt der zutreffenden Seiten zu übernehmen. Die Ausdrucke sind fest an der entsprechenden Stelle im Geräte- und Betriebsbuch einzufügen.
Beim Betreiberwechsel ist das Geräte- und Betriebsbuch zu übergeben.
Fußnoten
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026