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UrhG
/
Teil 1 – Urheberrecht
/
Abschnitt 6 – Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
/
Unterabschnitt 1 – Gesetzlich erlaubte Nutzungen
(XXXX) §§ 52a und 52b UrhG
(weggefallen)
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