Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 34 G v. 4.5.2021 I 882
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
-
Abschnitt 1 Gegenstand der Rückgabe
-
Abschnitt 3 Durchführung der Rückgabe
-
Abschnitt 4 Unternehmensrückgaben nach dem Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe
-
Abschnitt 6 Schlußvorschriften