Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn
Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt
Die V ist gem. Art. 3 Abs. 1 iVm Bek. v. 31.10.2025 II Nr. 279 am 23.10.2025 in Kraft getreten
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