Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken
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Inhalt
- Eingangsformel
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Abschnitt I Rückstellungen auf Grund des Gesetzes vom 21. Dezember 1960
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Abschnitt II
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Abschnitt III Schlußvorschriften