§ 2 UKRatZustAnO
Vorbehaltsklausel
📖
↗ Links
(1) Der Unabhängige Kontrollrat behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach § 1 selbst auszuüben.
(2) Zweifelsfälle und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Unabhängigen Kontrollrat vorzulegen.
Suchhilfen: Befugnisse behalten, Kontrollrat Vorbehalt, Zweifelsfall vorlegen, Grundsatzentscheidung prüfen, Vorbehaltsklausel anwenden, Kompetenzvorbehalt, halten, legen, wenden