Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes
Neugefasst durch Bek. v. 23.8.2001 I 2247;
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 40 G v. 7.8.2013 I 3154
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen