Art 1 UhÜbkG
Dem in Den Haag am 26. August 1959 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte UhÜbkG, nicht nur diese Vorschrift):
Geändert durch Art. 1 G v. 2.6.1972 II 589
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012