§ 18 UErgG
📖
↗ Links
Die Verwaltungsstelle des Alten Instituts hat die Anerkennung der Umwandlungsfähigkeit des Uraltguthabens unter Angabe des Berechtigten auf der Anmeldung mit Datum und Unterschrift zu vermerken. Ferner sind auf der Anmeldung Rechte, die an dem Uraltguthaben bestehen, und hinsichtlich des Guthabens bestehende Verfügungsbeschränkungen des Inhabers, die der Verwaltungsstelle bekannt sind, zu vermerken.
Suchhilfen: Verwaltungsstelle vermerken, Guthabenrechte eintragen, Verfügungsbeschränkung angeben, Anmeldung Datum Unterschrift, merken, tragen, fügungsbeschränkung, geben, meldung