§ 1 TzBfG
Zielsetzung
📖
↗ Links
Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Suchhilfen: Teilzeit fördern, befristeter Arbeitsvertrag zulässig, Diskriminierung Teilzeitbeschäftigte, Befristung prüfen, Teilzeitbeschäftigung Rechte, Arbeitsvertrag befristet, Teilzeitbeschäftigte Gleichbehandlung, Befristete Anstellung Bedingungen, fristung, stellung, dingungen