§ 5 TransparenzG

Mitteilungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

📖

Stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unrichtigkeiten fest, so ist es verpflichtet, diese dem Abschlussprüfer des Jahresabschlusses des betreffenden Betreibers ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

Suchhilfen: Unrichtigkeiten melden, Fehleranzeige an Prüfer, Mitteilungspflicht BAFA, Fehler im Jahresabschluss melden, Aufsichtsbehörde informiert Prüfer, Meldepflicht bei falschen Angaben, gaben