§ 3a TollwV 1991
Untersuchungen
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Die zuständige Behörde hat
- 1.
- kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären,
- 2.
- verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären
Suchhilfen: Fuchs Tollwuttest, Marderhund Virusnachweis, Waschbär Tollwutuntersuchung, Wildtier Tollwut prüfen, Tollwutnachweis erlegtes Tier, Tollwutuntersuchung Jagd, Tierart Tollwuttest