§ 1 TKonfAusbV 2010 – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 15. Juni 2021