§ 3 TKabelVtrAG

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Die §§ 113, 114 und 115 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs finden Anwendung, wenn die in denselben vorgesehenen Handlungen gegen die in Artikel 10 des Vertrages bezeichneten Schiffsbefehlshaber begangen werden, während dieselben in Ausübung der ihnen dortselbst erteilten Befugnisse begriffen sind.

Suchhilfen: Angriff auf Kapitän, Schiffsführer bedrohen, Kapitän beleidigen, Schiffsleitung attackieren, Kapitänsrechte verletzen, Schiffsbefehlshaber schädigen, Kapitänsgewalt, drohen, leidigen, letzen