§ 1 TischlAusbV 2006

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

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Der Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

Suchhilfen: Tischler Ausbildung staatlich anerkannt, Berufszulassung Tischler, bildung, rufszulassung