§ 31 TierZDV – Zulassungsvoraussetzungen
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
- 1.
- die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
- 2.
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TierZDV, nicht nur diese Vorschrift):
Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026