§ 31 TierZDV – Zulassungsvoraussetzungen

📖 🔍
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TierZDV, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026