§ 7 TierSchNutztV
Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
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Kälber im Alter von bis zu zwei Wochen dürfen nur in Ställen gehalten werden, wenn
- 1.
- ihnen eine mit Stroh oder ähnlichem Material eingestreute Liegefläche und
- 2.
- bei Einzelhaltung eine Box, die innen mindestens 120 Zentimeter lang, 80 Zentimeter breit und 80 Zentimeter hoch ist,
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