Inhaltsübersicht TierNebV

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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
 Geltungsbereich1
 Begriffsbestimmungen2
 
Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen3
 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle4
 Betriebe mit Nutztierhaltung5
 
Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen
 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle6
 Anzeige und Betriebsregistrierung7
 Reinigung und Desinfektion8
 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten9
 Kennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen9a
 
Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
 
Abschnitt 1 
Verarbeitungsmethoden 
 Verarbeitungsmethoden10
 
Abschnitt 2 
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten 
 Anlagen zur Pasteurisierung11
 
Abschnitt 3 
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten 
 
 Unterabschnitt 1 
 Anforderungen an Biogasanlagen 
 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage12
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden13
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden14
 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden15
 
 Unterabschnitt 2 
 Anforderungen an Kompostierungsanlagen 
 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage16
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden17
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden18
 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden19
 
 Unterabschnitt 3 
 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen 
 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen20
 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen21
 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung22
 
 Unterabschnitt 4 
 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten 
 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten23
 
Abschnitt 4 
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall 
 Verbrennungsanlagen24
 Ablagerung auf Deponien25
 
Teil 5
Registrierung und Zulassung
 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen26
 
Teil 6
Ausnahmen
 Ausnahmen27
 
Teil 7
Schlussvorschriften
 Ordnungswidrigkeiten28
 Inkrafttreten29
 
Anlage 1Handelspapiere 
Anlage 2Muster für Aufzeichnungen 
Anlage 3Probenahme 
Anlage 4Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind 
Anlage 5Nummernschlüssel für die Betriebsart 

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TierNebV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 10. Juni 2019