§ 42 TierHaltKennzG
Evaluierung
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat dem Deutschen Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes über die Wirksamkeit der nach diesem Gesetz getroffenen Maßnahmen zu berichten.
Suchhilfen: Wirksamkeitsbericht, Evaluierung gesetzlicher Maßnahmen, Berichtspflicht nach fünf Jahren, Langzeitwirkung prüfen, Ergebnisanalyse Gesetz, Evaluation Landwirtschaftsgesetz