§ 4 Tier-LMÜV

Personal von Schlachtbetrieben

📖

Für Personal von Schlachtbetrieben im Sinne von Artikel 18 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 14 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 gilt § 3 Absatz 1 Nummer 4 hinsichtlich des Nachweises der Befähigung zum amtlichen Fachassistenten entsprechend.

Suchhilfen: amtlicher Fachassistent Nachweis, Schlachtbetrieb Fachassistent Zulassung, Nachweis Befähigung Schlachtpersonal, Schlachtbetrieb Personalqualifikation, Fachassistent Schlachtbetrieb Zertifikat, lassung, fähigung