§ 1 THWMitwV – Mindestalter für Helferinnen und Helfer

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Helferin oder Helfer kann werden, wer mindestens sechs Jahre alt ist. Helferinnen und Helfer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Junghelferinnen und Junghelfer.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte THWMitwV, nicht nur diese Vorschrift):

Ersetzt V 215-10-3 v. 11.1.2004 I 75 (THW-MitwV)

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 31. Oktober 2023