Art 4 TherapAustÜbkG
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TherapAustÜbkG, nicht nur diese Vorschrift):
Geändert durch Art. 121 V v. 31.10.2006 I 2407
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012