Art 1 TherapAustÜbkG

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Dem in Paris am 15. Dezember 1958 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TherapAustÜbkG, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 121 V v. 31.10.2006 I 2407

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 25. Juni 2012