§ 5a TGV
Reisebeihilfe für Heimfahrten bei Einsatz im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern
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Berechtigte nach § 3, die zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern für von der obersten Dienstbehörde beschlossene personelle Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden, erhalten eine Reisebeihilfe für jede Woche. § 5 Absatz 2 bis 4 bleibt unberührt.
Fußnoten
(+++ § 5a: Zur Anwendung vgl. § 10 TGV 1986 +++)
Suchhilfen: Reisebeihilfe beantragen, Heimfahrt Kosten, Einsatzunterstützung Reisekostenzuschuss, Asylbewerber Einsatz Fahrtgeld, Wochenbeihilfe für Heimfahrt, Beihilfe für Heimreise, Dienstreise Zuschuss, antragen, satzunterstützung