§ 9 TexRAusbV 2002

Übergangsregelung

📖

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

Suchhilfen: Ausbildungsrecht alte Regelung, Vertragspartner Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung Übergangsbestimmung, Ausbildungsvorschriften weiter gelten, bildungsvergütung, gangsbestimmung, bildungsvorschriften