§ 5 TexModNäherAusbV – Ausbildungsplan

📖 🔍

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TexModNäherAusbV, nicht nur diese Vorschrift):

Geändert durch Art. 1 V v. 11.1.2021 I 46

Die V tritt gem. § 20 mit Ablauf des 31.7.2021 außer Kraft

Außerkraftsetzung des § 20 weggefallen, dadurch Geltungsverlängerung der V auf unbestimmte Zeit

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 15. Juni 2021