Anlage 7 TAppV – (zu § 56 Abs. 3)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2016, 3343;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Behörde) | |||
| Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung | |||
| Der/Die Studierende der Veterinärmedizin (Vor- und Zuname) | |||
| hat | |||
| 1. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 2. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 3. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet. | |||
| Zu oben Nummer 1.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 2.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 3.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) |
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020