§ 61 TAppV – Ausbildungsstätten, Dauer

📖 🔍

Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020