§ 33 TAppV – Tierschutz und Ethologie

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In dem Prüfungsfach Tierschutz und Ethologie haben die Studierenden ihre Kenntnisse über die artgemäße und verhaltensgerechte Unterbringung und Betreuung von Tieren sowie über den Schutz der Tiere im Tierhandel, bei Tiertransporten, bei der Schlachtung oder Tötung und bei Tierversuchen sowie ihre Kenntnisse über tierschutzrechtliche Bestimmungen mit ihren ethischen und wissenschaftlichen Grundlagen und in der Ethologie nachzuweisen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020