§ 22 TAppV – Prüfungsfächer

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Das Physikum umfasst die Prüfungsfächer
1.
Anatomie,
2.
Histologie und Embryologie,
3.
Physiologie,
4.
Biochemie und
5.
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des zweiten Studienjahres abgelegt werden.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte TAppV, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 15.8.2019 I 1307

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 1. März 2020