Art 4 SVwHKVorRV
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
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Die amtlichen Archive und Schriftstücke des Büros sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.
Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
Die amtlichen Archive und Schriftstücke des Büros sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.