Art 19 SVwHKVorRV
Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
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Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind Familienangehörigen von entsandten Mitarbeitern des Büros, die deutsche Staatsangehörige oder im Bundesgebiet ständig ansässig sind, stehen Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten nicht zu.
Suchhilfen: Deutsche Staatsangehörigkeit, ständiger Wohnsitz Deutschland, Immunitätsverzicht für Deutsche, Vorrechte für Ausländer, Diplomatenprivileg Ausschluss, Immunität nicht für Deutsche