Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der Sozialversicherung
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.4.2026 I Nr. 99
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Inhalt
- Eingangsformel
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Erster Abschnitt Allgemeines
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Zweiter Abschnitt Zahlungsverkehr
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Vierter Abschnitt Buchführung und Rechnungslegung
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Fünfter Abschnitt Durchführung von Aufgaben durch Verbände und Dritte
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Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften