§ 36 SVG
Sonstige Zeiten
📖
↗ Links
Die Zeit, während der eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat vor dem Eintritt in die Bundeswehr
- 1.
- besondere Fachkenntnisse erworben hat, die die notwendige Voraussetzung für ihre oder seine Verwendung in einem Fachgebiet in der Bundeswehr bilden, oder
- 2.
- als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes tätig gewesen ist,
Suchhilfen: vor Eintritt Fachkenntnisse, Entwicklungshelferzeit anrechnen, ruhegehaltfähige Vorzeit, Dienstzeit vor Bundeswehr, Fachgebietsvoraussetzung, maximal zehn Jahre Vorzeit, rechnen