§ 3 SVDDRAuflG
Kosten
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Die aus § 2 folgenden Kosten der Abwicklung der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergegangenen Rechte und Pflichten trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
Suchhilfen: Abwicklungskosten, Kosten Träger, Bundesanstalt Kosten, KfW Übergabe Kosten, Sonderaufgaben Finanzierung, Kosten für Rechteübertragung, Kostenübernahme Bundesanstalt, wicklungskosten