§ 1 SVBezGrV 2022

Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39 167 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38 901 Euro.

(3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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