§ 1 SVBezGrV 2020
Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
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(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 beträgt 38 212 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 40 551 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Suchhilfen: Rentenversicherungsentgelt, Versicherungsbeitragshöhe, Jahresentgelt